Unterrichtsergänzende Angebote
Gemäß Niedersächsischem Schulgesetz gewährleistet die Grundschule Lemförde für alle Schülerinnen und Schüler eine Anwesenheitszeit von 5 Zeitstunden pro Tag. Alle Schulkindergartenkinder und alle Erstklässler können bei Bedarf und auf Wunsch der Erziehungsberechtigten an 5 Tagen pro Woche in der 5. Stunde betreut werden, alle Zweitklässler an 3 Tagen, jeweils bis 12.30 Uhr (in Brockum bis 12.45 Uhr). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schulkinder täglich bereits ab 7.30 Uhr (in Brockum ab 7.45 Uhr) in der Schule anzumelden.
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind jeweils für ein Schulhalbjahr an. Im besonderen Bedarfsfall im Laufe des Schuljahres wenden sich die Eltern an die Schulleitung.
Die Betreuungsstunden in den 5. Stunden werden von pädagogischen Mitarbeiterinnen durchgeführt. Der Grundschule Lemförde ist es wichtig, vertrauensvolle Beziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern und den Mitarbeiterinnen zu fördern. Daher bemüht sich die Schulleitung – wenn möglich – um einen sinnvollen Personaleinsatz, indem Betreuungsgruppen möglichst nicht mehr als 2 feste pädagogische Mitarbeiterinnen zugeordnet werden. Die Betreuungsgruppen werden von der Schulleitung zusammengestellt.
Wenn ein angemeldetes Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht an bestimmten Betreuungsstunden teilnehmen soll, muss das Kind bei der betreffenden pädagogischen Mitarbeiterin oder im Schulbüro mündlich oder schriftlich abgemeldet werden.
Alle Kinder, die am Ganztagsangebot von Montag bis Mittwoch oder an der ergänzenden Betreuung am Donnerstag oder am Freitag teilnehmen, müssen an den Betreuungsstunden teilnehmen und zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres schriftlich angemeldet werden.
Kinder, die ab 7.30 Uhr (in Brockum ab 7.45 Uhr) in der Schule betreut werden sollen, müssen ebenso schriftlich zu Beginn eines Schulhalbjahres angemeldet werden.